Alle Personen, die beim Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Förderungszusicherung für ein AVGS-Jobcoaching beantragen. Auch Menschen die vor einer drohenden Arbeitslosigkeit stehen haben Anspruch auf den AV-Gutschein.